Höhenpass GmbH Sicher in der Höhe: Worauf es ankommt

Lesedauer: min | Bildquelle: Höhenpass
Von: Jessy von Berg

Wenn es auf dem Bau in die Höhe geht, bewegen sich die Beschäftigten täglich im Spannungsfeld zwischen Effizienz und Risiko. Arbeiten auf Dächern, Gerüsten oder Stahlkonstruktionen gehören längst zum Alltag vieler Gewerke, doch Absturzunfälle zählen nach wie vor zu den schwerwiegendsten Ereignissen auf Baustellen. Technische Systeme, Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) und klare Abläufe helfen hier nicht nur, den Arbeitsalltag sicherer zu gestalten – sie können im Ernstfall Leben retten. Entscheidend ist jedoch, wie gut diese Faktoren zusammenspielen. Daher hat die Redaktion der bauSICHERHEIT mit Jonas Farnschläder, Geschäftsführer der Höhenpass GmbH, über genau diese Themen gesprochen: Der Experte erklärt, warum Qualifizierung und praxisnahe Schulungen bei der Nutzung von PSAgA unverzichtbar sind, welche typischen Fehlerquellen in der Praxis immer wieder auftreten und weshalb Sicherheit nicht erst auf der Baustelle beginnt.

bauSICHERHEIT: Gerade für Außenstehende wirken Arbeiten in der Höhe oftmals besonders gefährlich. Es ist sicher auch nicht von der Hand zu weisen, dass die Arbeit in der Höhe Risiken mit sich bringt, die es bestmöglich zu eliminieren gilt. Wo sehen Sie in der Praxis typische Fehlerquellen? Und wie lassen sich diese grundsätzlich vermeiden?

Jonas Farnschläder: Ein häufiger Fehler in der Praxis besteht darin, dass mit vermeintlichen Standardlösungen gearbeitet wird, ohne die tatsächliche Situation vor Ort ausreichend zu analysieren. Ein Dach ist nicht gleich ein Dach und auch Baustellen unterscheiden sich meist deutlich voneinander. Unterschiedliche Höhen, mögliche Durchsturzrisiken, Witterungseinflüsse, Zugänge sowie vorhandene oder fehlende Rettungsmöglichkeiten verändern das jeweilige Risikoprofil erheblich.

Umso wichtiger ist es, sich vor Beginn der Arbeiten intensiv mit einer fundierten Gefährdungsbeurteilung auseinanderzusetzen und auch den schlimmsten anzunehmenden Fall mitzudenken. Dazu gehört insbesondere ein funktionierendes und erprobtes Rettungskonzept. In der Praxis zeigt sich zudem häufig, dass PSA wahllos beschafft wird, lediglich um formal ausgestattet zu sein. Entscheidend ist jedoch nicht, dass Ausrüstung vorhanden ist, sondern dass die passenden Sicherungsmaßnahmen ausgewählt, korrekt eingesetzt und von den Anwendern verstanden werden. Nur so lassen sich Risiken nachhaltig reduzieren.

bauSICHERHEIT: Bei wiederkehrenden Tätigkeiten stellt sich häufig ein »Gewöhnungseffekt« ein. Wie beurteilen Sie die Auswirkungen einer solchen Routine auf die Risikowahrnehmung erfahrener Höhenarbeiter? Oder anders gefragt: Kann Routine in diesem Bereich zum Sicherheitsrisiko werden?

Jonas Farnschläder: Sicherlich stellt Routine ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar. Ein Blick in die Unfallstatistiken zeigt deutlich, dass die Zahl der Arbeitsunfälle ab etwa dem 50. Lebensjahr spürbar ansteigt und sich ab 55 noch einmal deutlich erhöht. Dies hängt zum einen mit der nachlassenden körperlichen Leistungsfähigkeit zusammen, zum anderen aber auch mit der zunehmenden Routine im Arbeitsalltag. Diese kann zu einer gewissen Betriebsblindheit führen, bei der Gefahren unterschätzt oder nicht mehr bewusst wahrgenommen werden. Umso wichtiger ist es, diese Routine regelmäßig zu durchbrechen und sich der eigenen Verantwortung immer wieder aktiv bewusst zu werden. Ein Beispiel, das ich gerne heranziehe, sind Piloten. Sie starten und landen täglich Flugzeuge und beherrschen ihre Abläufe im Grunde aus dem Effeff. Trotzdem arbeiten sie vor jedem Start und vor jeder Landung konsequent mit standardisierten Checklisten. Nicht, weil sie es nicht könnten, sondern gerade weil sie es so gut können. Genau hier liegt die Gefahr: Ein einmal nicht ausgefahrenes Fahrwerk oder eine falsch eingeschätzte Geschwindigkeit kann bereits schwerwiegende Folgen haben.

Auch auf Baustellen gibt es wirksame Möglichkeiten, diesem Risiko zu begegnen. Kurze, strukturierte Sicherheitsstopps wie ein Last Minute Risk Assessment oder fünf Minuten für die eigene Sicherheit helfen dabei, den Blick zu schärfen, Routinen bewusst zu hinterfragen und Gefahren erneut aktiv wahrzunehmen. Diese kurzen Unterbrechungen im Arbeitsablauf können entscheidend dazu beitragen, Unfälle zu vermeiden.

bauSICHERHEIT: Die Höhenpass Akademie bietet zahlreiche verschiedene Schulungen zum Thema Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) an, darunter auch das Thema der richtigen Anwendung nach DGUV-Regel 198. Welche Inhalte sind dabei besonders entscheidend – und wo liegen aus Ihrer Erfahrung die größten Wissenslücken?

Jonas Farnschläder: Wir schulen pro Jahr knapp 10 000 Teilnehmende im Umgang mit PSAgA. Zwei Themen begegnen uns dabei in der Praxis immer wieder: Zum einen herrscht bei geringen Höhen häufig eine große Unsicherheit oder auch eine gefährliche Unterschätzung des Risikos. Gerade Arbeiten in 2 bis 3 m Höhe werden oft als harmlos wahrgenommen. Dabei kann bereits ein Sturz aus 2 m schwerste Verletzungen verursachen. Der menschliche Körper kann sich während eines Sturzes um die eigene Achse drehen und im ungünstigsten Fall mit Kopf oder Nacken aufschlagen. Die Folgen sind dann häufig gravierend und stehen in keinem Verhältnis zu der vermeintlich geringen Höhe.

Ein weiteres zentrales Thema ist die mangelnde praktische Erfahrung im Umgang mit der Ausrüstung. Viele Beschäftigte besitzen zwar PSA, nutzen diese jedoch nur selten oder sind im Ernstfall unsicher bei der richtigen Anwendung. Hinzu kommen Fragen zur Auswahl der passenden Systeme, zur richtigen Anschlagpunktwahl sowie zur Kombination verschiedener Komponenten. Auch das Thema Rettung wird oft unterschätzt. Die wenigsten Anwender haben eine Rettungssituation realistisch geübt. Genau hier setzen wir in unseren Schulungen an, indem wir nicht nur Theorie vermitteln, sondern praxisnahe Szenarien trainieren und Sicherheit im Umgang mit der Ausrüstung schaffen.

bauSICHERHEIT: Wie läuft eine typische Schulung konkret ab? Welchen Stellenwert hat die praktische Übung gegenüber der Theorie? Und: Wie wird das Schulungsangebot aktuell angenommen?

Jonas Farnschläder: Gesetzestexte und der theoretische Teil einer Schulung sind zweifellos wichtig und richtig. Viele der heutigen Regelungen und Vorschriften sind aus realen Unfällen entstanden und im übertragenen Sinne mit Blut geschrieben. Dennoch bringt es wenig, eine Schulung zu einer reinen juristischen Vorlesung zu machen und die Teilnehmenden mit Paragrafen zu überfrachten. In unseren Schulungen steht deshalb die Praxis klar im Vordergrund. Entscheidend ist der sichere und souveräne Umgang mit der PSAgA. Das Verständnis für die Möglichkeiten, aber auch für die Grenzen der Systeme entsteht vor allem durch eigenes Erleben und Anwenden. Wer die Ausrüstung selbst anlegt, Belastungen spürt, Sicherungspunkte nutzt und Rettungsszenarien durchspielt, entwickelt ein deutlich nachhaltigeres Sicherheitsbewusstsein als durch reine Theorie. Ein zentrales Lernziel ist es, Vertrauen aufzubauen: Vertrauen in die eigene Handlungssicherheit, in die verwendete Ausrüstung und in die Fähigkeiten der Kollegen. Erst wenn dieses Vertrauen vorhanden ist und gleichzeitig ein realistisches Verständnis für Risiken besteht, entsteht echte Handlungssicherheit im Arbeitsalltag. Genau darauf richten wir unsere Schulungen aus.

bauSICHERHEIT: Gemäß §12 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sind Arbeitsgeber verpflichtet, ihre Mitarbeiter umfassend und regelmäßig im Sicherheits- und Gesundheitsschutz zu unterweisen. Haben Sie Tipps, worauf Arbeitgeber hier besonders achten sollten?

Jonas Farnschläder: Entscheidend ist vor allem eines: handeln. Noch immer gibt es viele Unternehmen, in denen Beschäftigte nicht regelmäßig und praxisnah im Umgang mit PSAgA unterwiesen werden. Dabei ist genau diese Unterweisung ein zentraler Bestandteil eines funktionierenden Arbeitsschutzsystems. Kommt es zu einem Absturzunfall, richtet sich der Blick der Ermittlungsbehörden sehr schnell auf die organisatorischen Grundlagen im Unternehmen. Staatsanwaltschaft und Kriminalpolizei prüfen in solchen Fällen in der Regel zuerst die Unterweisungsnachweise, die Gefährdungsbeurteilungen sowie die Prüf- und Dokumentationsunterlagen zur eingesetzten Ausrüstung.

Unternehmer tragen letztlich die Gesamtverantwortung für den Arbeitsschutz in ihrem Betrieb. Diese Verantwortung kann im Ernstfall auch eine persönliche Haftung bedeuten, wenn nachgewiesen wird, dass notwendige Maßnahmen nicht getroffen oder Pflichten vernachlässigt wurden. Umso wichtiger ist es, Schulungen, Unterweisungen und Dokumentation nicht als reine Formalität zu betrachten, sondern als wesentlichen Bestandteil der eigenen Organisations- und Fürsorgepflicht. Nur durch regelmäßige Qualifizierung, klare Prozesse und eine saubere Dokumentation lassen sich Risiken für Beschäftigte und Verantwortliche gleichermaßen minimieren.


Gleichzeitig dürfen die Unterstützungspflichten der Arbeitnehmer nicht außer Acht gelassen werden. Sicherheit ist keine Einbahnstraße. Beschäftigte sind verpflichtet, die bereitgestellte Schutzausrüstung bestimmungsgemäß zu nutzen, an Unterweisungen teilzunehmen und erkannte Gefahren zu melden. Eine wirksame Sicherheitskultur entsteht erst dann, wenn beide Seiten ihre Verantwortung ernst nehmen. Technische Maßnahmen und organisatorische Vorgaben sind essenziell, doch am Ende entscheidet das tägliche Verhalten jedes Einzelnen darüber, ob Risiken beherrscht werden oder nicht.

bauSICHERHEIT: Viele Betriebe verfügen zwar über ein Rettungskonzept, doch im Ernstfall zählt jede Minute. Was unterscheidet ein Konzept auf dem Papier von einem wirklich funktionierenden Rettungsplan? Wie beurteilen Sie sozusagen die Situation vor Ort: Denken Sie, dass die Firmen hier genug Vorarbeit leisten?

Jonas Farnschläder: Vorab stellt sich oft die grundlegende Frage, was genau ein Rettungskonzept ist, wer es benötigt und warum es so wichtig ist. Bei Arbeiten in der Höhe besteht grundsätzlich immer die Möglichkeit eines Absturzunfalls. In vielen Fällen bleibt die verunfallte Person nach dem Sturz im Auffanggurt hängen und wird zur sogenannten hilflosen Person. Durch das längere bewegungslose Hängen im Gurt kann es zum sogenannten Hängetrauma kommen. Dabei versagt die Muskelpumpe in den Venen von Armen und Beinen, das Blut zirkuliert nicht mehr ausreichend und lebenswichtige Organe werden nicht mehr genügend versorgt. Dieser Zustand kann innerhalb kurzer Zeit lebensbedrohlich werden.
Aus diesem Grund muss bereits vor Beginn der Arbeiten ein klarer Rettungsplan vorliegen. Ziel ist es, eine hilflose Person schnellstmöglich aus dem Gurt zu befreien und sicher zu retten. Dies kann beispielsweise durch geeignete Hubrettungsgeräte oder andere abgestimmte Rettungssysteme erfolgen. Die Anwendung solcher Geräte ist in der Regel nicht kompliziert, muss jedoch geübt werden. Nur wenn die eingesetzten Personen mit der Technik vertraut sind und die Abläufe regelmäßig trainieren, kann im Ernstfall schnell und sicher gehandelt werden.

Seit 2019 ist ein Rettungskonzept verpflichtender Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung, sobald sich aus der Tätigkeit ein Absturzrisiko ergibt. Der alleinige Verweis auf die örtliche Feuerwehr ist dabei nicht mehr ausreichend. Unternehmen sind verpflichtet, eigenständig ein funktionierendes und auf die jeweilige Arbeitssituation abgestimmtes Rettungskonzept zu erstellen und die Mitarbeitenden entsprechend zu unterweisen. Nur so lässt sich sicherstellen, dass im Ernstfall wertvolle Zeit nicht verloren geht.

bauSICHERHEIT: Können Sie uns ein anonymisiertes Beispiel aus der Praxis schildern, bei dem eine gute Vorbereitung einen Unfall verhindert hat?

Jonas Farnschläder: Einen Unfall, der nicht passiert ist, kann ich Ihnen naturgemäß nicht schildern, denn genau das ist das Wesen von Prävention. Das Faszinierende und zugleich Herausfordernde am Arbeitsschutz ist, dass man ihn meist nur dann wahrnimmt, wenn er versagt. Funktioniert er, bleibt er unsichtbar. Keine Schlagzeile, kein Applaus, keine besondere Aufmerksamkeit. Was ich Ihnen jedoch berichten kann, ist ein konkretes Beispiel einer erfolgreichen Rettung. Einer unserer Schulungsteilnehmer rief uns einige Zeit nach seiner Ausbildung an. Auf einer Windenergieanlage hatte ein Kollege einen Herzstillstand erlitten. Durch die Schulung war er in der Lage, ruhig zu bleiben, die Situation richtig einzuschätzen, die Rettung einzuleiten und seinen Kollegen erfolgreich zu retten und zu reanimieren. Er bedankte sich ausdrücklich bei unserem Trainer und sagte, dass er ohne die praktische Ausbildung vermutlich nicht so sicher und strukturiert gehandelt hätte. Genau darin liegt der Wert unserer Arbeit. Nicht im spektakulären Einsatz, sondern in der Fähigkeit, im entscheidenden Moment vorbereitet zu sein und Leben zu retten.

bauSICHERHEIT: Aus der Praxis hören wir häufiger, dass sich die Unternehmen mit zu vielen Richtlinien und Regeln befassen müssen. Mit Ihrer Akademie haben Sie jetzt natürlich einen sehr praxisnahen Bezug. Daher die Frage: Wie beurteilen Sie das? Ist da was dran oder würden Sie sagen, dass das Regelwerk sogar noch erweitert werden müsste?

Jonas Farnschläder: Die heutigen Regelwerke im Arbeitsschutz sind nicht theoretisch entstanden, sondern in der Regel als Reaktion auf reale Unfallereignisse und Beinaheunfälle. Sie beruhen auf der systematischen Auswertung konkreter Schadensfälle und verfolgen das Ziel, vergleichbare Ereignisse künftig zu verhindern. Gleichzeitig sind viele arbeitsschutzrechtliche Vorgaben in Deutschland vergleichsweise offen formuliert. Sie definieren Schutzziele, lassen jedoch bewusst Spielräume in der Umsetzung. Im europäischen Vergleich gibt es Länder mit deutlich konkreteren und restriktiveren Vorgaben sowie einer höheren Kontrolldichte. Ein zentrales Problem zeigt sich dort, wo Unternehmen Arbeitsschutz lediglich als Kostenfaktor betrachten. Betriebe, die nicht in Schulungen, Ausrüstung und sichere Prozesse investieren, können ihre Leistungen oft günstiger anbieten als Unternehmen, die sämtliche Vorgaben konsequent umsetzen. Das führt zu Wettbewerbsverzerrungen zulasten derjenigen, die sich aktiv um die Sicherheit und Gesundheit ihrer Mitarbeitenden kümmern. Langfristig darf Arbeitsschutz jedoch kein optionaler Wettbewerbsfaktor sein, sondern muss als selbstverständlicher Bestandteil unternehmerischer Verantwortung verstanden werden. Sicherheit ist kein Luxus, sondern Grundvoraussetzung für nachhaltiges Wirtschaften.jvb 
 

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