bauSICHERHEIT: Die Höhenpass Akademie bietet zahlreiche verschiedene Schulungen zum Thema Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) an, darunter auch das Thema der richtigen Anwendung nach DGUV-Regel 198. Welche Inhalte sind dabei besonders entscheidend – und wo liegen aus Ihrer Erfahrung die größten Wissenslücken?
Jonas Farnschläder: Wir schulen pro Jahr knapp 10 000 Teilnehmende im Umgang mit PSAgA. Zwei Themen begegnen uns dabei in der Praxis immer wieder: Zum einen herrscht bei geringen Höhen häufig eine große Unsicherheit oder auch eine gefährliche Unterschätzung des Risikos. Gerade Arbeiten in 2 bis 3 m Höhe werden oft als harmlos wahrgenommen. Dabei kann bereits ein Sturz aus 2 m schwerste Verletzungen verursachen. Der menschliche Körper kann sich während eines Sturzes um die eigene Achse drehen und im ungünstigsten Fall mit Kopf oder Nacken aufschlagen. Die Folgen sind dann häufig gravierend und stehen in keinem Verhältnis zu der vermeintlich geringen Höhe.
Ein weiteres zentrales Thema ist die mangelnde praktische Erfahrung im Umgang mit der Ausrüstung. Viele Beschäftigte besitzen zwar PSA, nutzen diese jedoch nur selten oder sind im Ernstfall unsicher bei der richtigen Anwendung. Hinzu kommen Fragen zur Auswahl der passenden Systeme, zur richtigen Anschlagpunktwahl sowie zur Kombination verschiedener Komponenten. Auch das Thema Rettung wird oft unterschätzt. Die wenigsten Anwender haben eine Rettungssituation realistisch geübt. Genau hier setzen wir in unseren Schulungen an, indem wir nicht nur Theorie vermitteln, sondern praxisnahe Szenarien trainieren und Sicherheit im Umgang mit der Ausrüstung schaffen.
bauSICHERHEIT: Wie läuft eine typische Schulung konkret ab? Welchen Stellenwert hat die praktische Übung gegenüber der Theorie? Und: Wie wird das Schulungsangebot aktuell angenommen?
Jonas Farnschläder: Gesetzestexte und der theoretische Teil einer Schulung sind zweifellos wichtig und richtig. Viele der heutigen Regelungen und Vorschriften sind aus realen Unfällen entstanden und im übertragenen Sinne mit Blut geschrieben. Dennoch bringt es wenig, eine Schulung zu einer reinen juristischen Vorlesung zu machen und die Teilnehmenden mit Paragrafen zu überfrachten. In unseren Schulungen steht deshalb die Praxis klar im Vordergrund. Entscheidend ist der sichere und souveräne Umgang mit der PSAgA. Das Verständnis für die Möglichkeiten, aber auch für die Grenzen der Systeme entsteht vor allem durch eigenes Erleben und Anwenden. Wer die Ausrüstung selbst anlegt, Belastungen spürt, Sicherungspunkte nutzt und Rettungsszenarien durchspielt, entwickelt ein deutlich nachhaltigeres Sicherheitsbewusstsein als durch reine Theorie. Ein zentrales Lernziel ist es, Vertrauen aufzubauen: Vertrauen in die eigene Handlungssicherheit, in die verwendete Ausrüstung und in die Fähigkeiten der Kollegen. Erst wenn dieses Vertrauen vorhanden ist und gleichzeitig ein realistisches Verständnis für Risiken besteht, entsteht echte Handlungssicherheit im Arbeitsalltag. Genau darauf richten wir unsere Schulungen aus.
bauSICHERHEIT: Gemäß §12 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sind Arbeitsgeber verpflichtet, ihre Mitarbeiter umfassend und regelmäßig im Sicherheits- und Gesundheitsschutz zu unterweisen. Haben Sie Tipps, worauf Arbeitgeber hier besonders achten sollten?
Jonas Farnschläder: Entscheidend ist vor allem eines: handeln. Noch immer gibt es viele Unternehmen, in denen Beschäftigte nicht regelmäßig und praxisnah im Umgang mit PSAgA unterwiesen werden. Dabei ist genau diese Unterweisung ein zentraler Bestandteil eines funktionierenden Arbeitsschutzsystems. Kommt es zu einem Absturzunfall, richtet sich der Blick der Ermittlungsbehörden sehr schnell auf die organisatorischen Grundlagen im Unternehmen. Staatsanwaltschaft und Kriminalpolizei prüfen in solchen Fällen in der Regel zuerst die Unterweisungsnachweise, die Gefährdungsbeurteilungen sowie die Prüf- und Dokumentationsunterlagen zur eingesetzten Ausrüstung.
Unternehmer tragen letztlich die Gesamtverantwortung für den Arbeitsschutz in ihrem Betrieb. Diese Verantwortung kann im Ernstfall auch eine persönliche Haftung bedeuten, wenn nachgewiesen wird, dass notwendige Maßnahmen nicht getroffen oder Pflichten vernachlässigt wurden. Umso wichtiger ist es, Schulungen, Unterweisungen und Dokumentation nicht als reine Formalität zu betrachten, sondern als wesentlichen Bestandteil der eigenen Organisations- und Fürsorgepflicht. Nur durch regelmäßige Qualifizierung, klare Prozesse und eine saubere Dokumentation lassen sich Risiken für Beschäftigte und Verantwortliche gleichermaßen minimieren.
Gleichzeitig dürfen die Unterstützungspflichten der Arbeitnehmer nicht außer Acht gelassen werden. Sicherheit ist keine Einbahnstraße. Beschäftigte sind verpflichtet, die bereitgestellte Schutzausrüstung bestimmungsgemäß zu nutzen, an Unterweisungen teilzunehmen und erkannte Gefahren zu melden. Eine wirksame Sicherheitskultur entsteht erst dann, wenn beide Seiten ihre Verantwortung ernst nehmen. Technische Maßnahmen und organisatorische Vorgaben sind essenziell, doch am Ende entscheidet das tägliche Verhalten jedes Einzelnen darüber, ob Risiken beherrscht werden oder nicht.
bauSICHERHEIT: Viele Betriebe verfügen zwar über ein Rettungskonzept, doch im Ernstfall zählt jede Minute. Was unterscheidet ein Konzept auf dem Papier von einem wirklich funktionierenden Rettungsplan? Wie beurteilen Sie sozusagen die Situation vor Ort: Denken Sie, dass die Firmen hier genug Vorarbeit leisten?
Jonas Farnschläder: Vorab stellt sich oft die grundlegende Frage, was genau ein Rettungskonzept ist, wer es benötigt und warum es so wichtig ist. Bei Arbeiten in der Höhe besteht grundsätzlich immer die Möglichkeit eines Absturzunfalls. In vielen Fällen bleibt die verunfallte Person nach dem Sturz im Auffanggurt hängen und wird zur sogenannten hilflosen Person. Durch das längere bewegungslose Hängen im Gurt kann es zum sogenannten Hängetrauma kommen. Dabei versagt die Muskelpumpe in den Venen von Armen und Beinen, das Blut zirkuliert nicht mehr ausreichend und lebenswichtige Organe werden nicht mehr genügend versorgt. Dieser Zustand kann innerhalb kurzer Zeit lebensbedrohlich werden.
Aus diesem Grund muss bereits vor Beginn der Arbeiten ein klarer Rettungsplan vorliegen. Ziel ist es, eine hilflose Person schnellstmöglich aus dem Gurt zu befreien und sicher zu retten. Dies kann beispielsweise durch geeignete Hubrettungsgeräte oder andere abgestimmte Rettungssysteme erfolgen. Die Anwendung solcher Geräte ist in der Regel nicht kompliziert, muss jedoch geübt werden. Nur wenn die eingesetzten Personen mit der Technik vertraut sind und die Abläufe regelmäßig trainieren, kann im Ernstfall schnell und sicher gehandelt werden.
Seit 2019 ist ein Rettungskonzept verpflichtender Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung, sobald sich aus der Tätigkeit ein Absturzrisiko ergibt. Der alleinige Verweis auf die örtliche Feuerwehr ist dabei nicht mehr ausreichend. Unternehmen sind verpflichtet, eigenständig ein funktionierendes und auf die jeweilige Arbeitssituation abgestimmtes Rettungskonzept zu erstellen und die Mitarbeitenden entsprechend zu unterweisen. Nur so lässt sich sicherstellen, dass im Ernstfall wertvolle Zeit nicht verloren geht.
bauSICHERHEIT: Können Sie uns ein anonymisiertes Beispiel aus der Praxis schildern, bei dem eine gute Vorbereitung einen Unfall verhindert hat?
Jonas Farnschläder: Einen Unfall, der nicht passiert ist, kann ich Ihnen naturgemäß nicht schildern, denn genau das ist das Wesen von Prävention. Das Faszinierende und zugleich Herausfordernde am Arbeitsschutz ist, dass man ihn meist nur dann wahrnimmt, wenn er versagt. Funktioniert er, bleibt er unsichtbar. Keine Schlagzeile, kein Applaus, keine besondere Aufmerksamkeit. Was ich Ihnen jedoch berichten kann, ist ein konkretes Beispiel einer erfolgreichen Rettung. Einer unserer Schulungsteilnehmer rief uns einige Zeit nach seiner Ausbildung an. Auf einer Windenergieanlage hatte ein Kollege einen Herzstillstand erlitten. Durch die Schulung war er in der Lage, ruhig zu bleiben, die Situation richtig einzuschätzen, die Rettung einzuleiten und seinen Kollegen erfolgreich zu retten und zu reanimieren. Er bedankte sich ausdrücklich bei unserem Trainer und sagte, dass er ohne die praktische Ausbildung vermutlich nicht so sicher und strukturiert gehandelt hätte. Genau darin liegt der Wert unserer Arbeit. Nicht im spektakulären Einsatz, sondern in der Fähigkeit, im entscheidenden Moment vorbereitet zu sein und Leben zu retten.
bauSICHERHEIT: Aus der Praxis hören wir häufiger, dass sich die Unternehmen mit zu vielen Richtlinien und Regeln befassen müssen. Mit Ihrer Akademie haben Sie jetzt natürlich einen sehr praxisnahen Bezug. Daher die Frage: Wie beurteilen Sie das? Ist da was dran oder würden Sie sagen, dass das Regelwerk sogar noch erweitert werden müsste?
Jonas Farnschläder: Die heutigen Regelwerke im Arbeitsschutz sind nicht theoretisch entstanden, sondern in der Regel als Reaktion auf reale Unfallereignisse und Beinaheunfälle. Sie beruhen auf der systematischen Auswertung konkreter Schadensfälle und verfolgen das Ziel, vergleichbare Ereignisse künftig zu verhindern. Gleichzeitig sind viele arbeitsschutzrechtliche Vorgaben in Deutschland vergleichsweise offen formuliert. Sie definieren Schutzziele, lassen jedoch bewusst Spielräume in der Umsetzung. Im europäischen Vergleich gibt es Länder mit deutlich konkreteren und restriktiveren Vorgaben sowie einer höheren Kontrolldichte. Ein zentrales Problem zeigt sich dort, wo Unternehmen Arbeitsschutz lediglich als Kostenfaktor betrachten. Betriebe, die nicht in Schulungen, Ausrüstung und sichere Prozesse investieren, können ihre Leistungen oft günstiger anbieten als Unternehmen, die sämtliche Vorgaben konsequent umsetzen. Das führt zu Wettbewerbsverzerrungen zulasten derjenigen, die sich aktiv um die Sicherheit und Gesundheit ihrer Mitarbeitenden kümmern. Langfristig darf Arbeitsschutz jedoch kein optionaler Wettbewerbsfaktor sein, sondern muss als selbstverständlicher Bestandteil unternehmerischer Verantwortung verstanden werden. Sicherheit ist kein Luxus, sondern Grundvoraussetzung für nachhaltiges Wirtschaften.jvb