Aktionstage der Berufsgenossenschaft_ Wie der Bau-Nachwuchs seine Haut retten kann

Um schon Auszubildende für die Gefahren von UV-Strahlung zu sensibilisieren, war die Berufsgenossenschaft Bau (BG Bau) bundesweit in sechs Ausbildungszentren mit einem Aktionstag zu Gast. Unter dem Motto »Rette Deine Haut« haben die Jugendlichen auf einem Parcours mit vier Stationen erfahren, welche Gefahren die Arbeit im Freien mit sich bringt und wie sie sich davor schützen können. Die bauSICHERHEIT war vor Ort auf der Veranstaltung im Ausbildungszentrum Bau in Remshalden-Geradstetten.

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Von Jan Rieken
Erkrankungen wie Hautkrebs nehmen zu, auch die Zahl der durch UV-Strahlung verursachten Berufskrankheiten steigt laut BG Bau. Wer bei der Arbeit im Freien gesund bleiben will, braucht UV-Schutz und muss zuvor in der Lage sein, die Gefahr richtig einzuschätzen: Schließlich belastet auch an bewölkten Tagen UV-Strahlung »die wichtigsten zwei Quadratmeter des Lebens«, wie die BG Bau das größte Organ des Menschen nennt (die bau­SICHERHEIT berichtete in Heft 6/18, Seite 20). Unterstützung verspricht die Bauwetter-App, die den UV-Index anzeigt und bei der Umsetzung verschiedener Maßnahmen zum UV-Schutz hilft.

Tagesaktueller UV-Index und Schutz-Empfehlungen
Um Beschäftigte und Unternehmen bei der Planung und Umsetzung von UV-Schutz zu unterstützen, sind die Werte für den UV-Index hilfreich_ Bereits ab einem UV-Index von drei müssen erste Schutzmaßnahmen ergriffen werden. Bei einem zwischen April und Oktober in Deutschland üblichen Index zwischen fünf und acht sind Schutzmaßnahmen unerlässlich. Der UV-Index wird in den Wettervorhersagen angegeben und kann online abgerufen werden.
Eine neue Wetter-App der BG Bau zeigt den UV-Index täglich an und weist zugleich auf die zuergreifenden Maßnahmen hin. Sie kann für Apple- und Android-Geräte im jeweiligen App-Store kostenlos bezogen werden.
An einer weiteren Station wurde mit einem Mess­gerät der Melaningehalt der Haut ge­messen. Er liefert die Basis für die Eigenschutzzeit, also die Zeit, in der man sich, ohne zu verbrennen, ungeschützt in der Sonne aufhalten kann. Das Ergebnis hat bei den Jugendlichen für große Überraschungen gesorgt. Mit der UV-Kamera wurden an einer weiteren Station un­sichtbare Sommersprossen oder Pigmentflecken sicht­bar gemacht. So soll die Wirkung der Sonne auf die Haut nicht nur sichtbar, sondern bewusst gemacht werden. In einem zweiten Schritt zeigen die Bilder der UV-Kamera, was Sonnenschutzmittel be­wirken und machen den Schutz sichtbar. Auch wenn das UV-Bild aussieht, als hätten sie Schuhcreme im Gesicht_ Die Auszubildenden waren beeindruckt.



 



 

 



 

 

  

 

 

 

 

Der richtige Lichtschutzfaktor
Dass auf die Haut aufgetragene UV-Schutzmittel nur eine zusätzliche Maßnahme sind und nur vorübergehenden Schutz bieten, war vielen Teilnehmern neu. An der entsprechenden Station des Parcours standen nicht nur die Anforderungen an Lichtschutzpräparate bei längerer Arbeit im Freien im Fokus, sondern auch deren richtige Anwendung_ Einzucremen sind alle nicht ausreichend durch Kleidung geschützten Körperstellen, wie Ohren, Nacken und der Handrücken. Auch an die Lippen sollte gedacht und Lippenstifte mit UV-Schutzeigenschaften genutzt werden. Wichtig_ regelmäßig nachcremen. Und das UV-Schutzmittel (UVB-Lichtschutzfaktor 30, besser 50) soll zur beruflichen Tätigkeit passen, also leicht auf der Haut verteilbar sowie wasser-, abrieb- und schweißfest sein. Ar­beitsabläufe sollen nicht durch ölige oder klebrige Produkte beeinträchtigt werden (Anhaften von Staub oder Schmutz).

Schutzkleidung muss dicht gewebt sein

An der letzten Station haben die Auszubildenden erfahren, wie die richtige Kleidung ausgewählt wird. Geeignet ist körperbedeckende Arbeitsbekleidung aus dicht gewebten Baumwollmaterialien_ lange Hosen, ein langärmeliges Hemd oder Shirt. Wichtig sind zudem eine Kopfbedeckung, ein Ohren- und Nackenschutz sowie eine Sonnenschutzbrille mit UV-Schutz nach EN 166 und EN 172 mit seitlicher Abschirmung.




Service
Fakten zum UV-Schutz bei der Arbeit im Freien

  • Maßnahmen zum Sonnenschutz sind verhaltensorientiert, die Betroffenen sind daher besonders gefragt. Während der Unternehmer die Maßnahmen zur Verfügung stellen muss, sind die Beschäf­tigten aufgefordert, diese zu benutzen.

  • Ist der eigene Schatten kürzer als die Körper­größe, sind UV-Schutzmaßnahmen erforderlich_ Erst technische, dann organisatorische und schließlich persönliche.

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