Sonnenschein macht Laune – und wird gebraucht, etwa zur Bildung von Vitamin D für Knochen und Gewebe. Doch zu viel Sonne schadet Haut und Augen und kann sogar Krebs auslösen. Durch ultraviolette (UV) Strahlung verursachter Hauttumor war 2016 die am häufigsten angezeigte Berufskrankheit in der Baubranche.
In dem Ausbildungszentrum haben Fachleute der BG Bau den Baunachwuchs mit praktischen Aktionen angesprochen und gezeigt, wie man sich schützen kann. »Damit soll das Bewusstsein für Gefahren durch natürliche UV-Strahlung und notwendige Schutzmaßnahmen gefördert werden«, sagte Professor Frank Werner, stellvertretender Leiter der Hauptabteilung Prävention der BG Bau.
UV-Strahlen schädigen Haut und Erbmaterial
Eine zu hohe Dosis an UV-Strahlen kann bei Menschen zu ausgeprägten Hautschäden führen. Wenn die Strahlen entsprechend langfristig einwirken, wird das Erbmaterial der menschlichen Zellen geschädigt und es entsteht Hautkrebs, so die BG Bau. Zudem können das Immunsystem und die körpereigene Tumorkontrolle beschädigt werden. Die häufigste Erkrankung ist der weiße Hautkrebs (Plattenepithelkarzinom oder multiple aktinische Keratose). Weniger verbreitet, aber bösartiger noch als der weiße Hautkrebs ist schwarzer Hautkrebs (malignes Melanom). Laut Deutscher Krebsgesellschaft erkranken in der Bundesrepublik jährlich 21 000 Menschen am schwarzen Hautkrebs.
Anzeichen des sehr häufigen weißen Hautkrebses sind kleine gerötete und schuppende Flecken auf einer verdickten Hornschicht. Deutschlandweit erkranken laut Stiftung Deutsche Krebshilfe jährlich rund 90 000 Menschen an Plattenepithelkarzinomen. Besonders gefährdet sind Personen, die im Freien arbeiten, besonders Beschäftigte der Bauwirtschaft, wie Straßenbauer oder Dachdecker.
Das konnte das Institut für Arbeitsschutz (IFA) der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung kürzlich belegen. Allein im Jahr 2016 wurden der BG Bau fast 2 700 neue Verdachtsanzeigen der Berufskrankheit »weißer Hautkrebs« gemeldet.
Außerdem schädigen zu viele UV-Strahlen auch die Augen. Kurzfristig kann es zu Entzündungen der Binde- und Netzhaut kommen. Bei jahrzehntelanger Einwirkzeit kann auch eine Linsentrübung, ein »Grauer Star«, entstehen und zur Erblindung führen.
»Der Arbeitsschutz soll als Selbstverständnis im alltäglichen Handeln etabliert werden.«
Prof. Dipl.-Ing. Frank Werner, stellvertretender Leiter der Hauptabteilung Prävention der BG Bau
Aktionstag soll Bewusstsein schärfen
Wie das IFA betont, haben viele Studien gezeigt, dass bei den Beschäftigten oft das Bewusstsein für die Gefährdung fehlt. Deshalb ist der Aktionstag Teil des Präventionsprogramms »Bau auf Sicherheit. Bau auf Dich« der BG Bau. »Der Arbeitsschutz soll als Selbstverständnis im alltäglichen Handeln etabliert werden«, betonte Professor Werner. Der Fokus des Programms liege auf dem individuellen Verhalten der Beschäftigten. Und die Aufklärung über die Folgen solarer UV-Strahlung sollte aus Sicht der BG Bau so früh wie möglich und schon beim Branchennachwuchs beginnen.
Die Arbeitgeber stehen in der Pflicht, Gefährdungsbeurteilungen vorzunehmen und bei Bedarf technische, organisatorische und persönliche Schutzmaßnahmen für die Beschäftigten festzulegen und umzusetzen. Auch darauf hat die BG Bau hingewiesen.
Hilfreich beim Festlegen der nötigen Schutzmaßnahmen sind die vorhergesagten Werte für den UV-Index. Er gibt die sonnenbrandwirksame solare Bestrahlungsstärke an. In Deutschland ist zwischen April und Oktober mittags ein Index zwischen fünf und acht üblich. Ohne Schutz geht dann gar nichts. Der UV-Index wird in den Wettervorhersagen angegeben und kann online aktuell abgerufen werden.
Technische Lösungen und persönlicher Schutz
»Bei den notwendigen Maßnahmen liegt der Vorrang auf technischen Lösungen, wie das Beschatten von Arbeitsplätzen«, so Professor Werner. Hierfür können etwa Sonnensegel, Sonnenschutzzelte oder spezielle Sonnenschirme dienen. Außenarbeiten sollten in den sonnenintensivsten Zeiten – im Hochsommer zwischen 11 Uhr und 15 Uhr – ausschließlich gut geschützt ausgeführt und Pausen nur im Schatten gemacht werden.
Persönlicher UV-Schutz bedeutet kopf- und körperbedeckende Kleidung aus dicht gewebtem Material, also langärmelige Hemden und lange Hosen. Außerdem müssen Kopf, Nacken und Ohren bedeckt sein, denn der weiße Hautkrebs tritt zu fast 87 % in der Kopf-Hals-Region und zu fast 8 % an Armen und Beinen auf. Außerdem sollten Sonnenbrillen mit UV-Schutz nach der Norm EN 166 und EN 172 mit seitlicher Abschirmung genutzt werden.
Auf alle Körperregionen, die nicht mit Textilien geschützt werden können, wie beispielsweise Handrücken oder Gesicht, müssen alle zwei Stunden UV-Schutzcremes mit einem Lichtschutzfaktor von mindestens 30 aufgetragen werden.
Beim Kopfschutz, insbesondere Helme mit UV-Schutz und individuellem Sonnen- und Hitzeschutz, fördert die BG Bau einen ganzen Warenkorb an Maßnahmen zur Prävention mit ihren Arbeitsschutzprämien.