Es gibt verschiedene Lärmschutzvorschriften, die den Schutz von Anwohnern, Passanten und der restlichen Umwelt zum Ziel haben. Zunächst ist die Zeit, in der Bauarbeiten durchgeführt werden dürfen, begrenzt: Hat die Gemeinde keine Ausnahmeregelung gestattet, darf ausschließlich tagsüber (von 7 Uhr bis 19 Uhr) auf der Baustelle gearbeitet werden. Zu einem gewissen Grad darf von der Umgebung erwartet werden,…