Die Prüfintervalle legt jeder Arbeitgeber anhand seiner eigenen Gefährdungsbeurteilungen selbst fest. Es werden in entsprechenden technischen Regelwerken, wie die TRBS 1111, BG-Regelwerken, wie etwa die DGUV 113-020, sowie Normen, z. B. EN ISO 4413, Empfehlungen ausgesprochen, an welche man sich richten soll. Vor der Erstinbetriebnahme ist das Arbeitsmittel zu prüfen. Geprüft werden muss auch nach…